Die Reformlüge.                                                                                      “Was ändert sich beim Zahnersatz?                                                            Zunächst nichts. Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der jetzigen Form. Erst ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten”,  heisst es auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums noch am 22.01.2004.

Quelle:

www.die-gesundheitsreform.de/hintergruende/fragen_antworten/zahnersatz/aenderungen_zahnarzt .html

Die Wahrheit.                                                                                                  Tatsache ist, dass seit dem 1.Jan 2004 eine Unzahl an Leistungen beim Zahnersatz einfach gestrichen sind. Der Leistungsumfang der Krankenkasse bei Zahnersatz wurde also entgegen  aller Beteurerungen drastisch herabgestuft. Und von dem was übrig bleibt , zahlt die Kasse -großzügig-  " wie bisher"   den gesetzlichen Anteil.

Will der Patient nun diese,der Vergangenheit angehörende,hochwertige Versorgung, so muss er die selbst bezahlen:

Zahlte die Kasse bisher "einen weissen Zahn" (eine keramische Verblendung) so erhält der Patient seit 2004 nur noch eine "weiße Teilfläche"  als Kassenleistung. An dieser Kassenleistung beteiligt sich die Krankenkasse seit 2004 im gesetzlichen Rahmen  zwischen 50 und 65 Prozent. Wie viel 65% von immer Weniger ist, werden wir als Patient schon bald merken.Seit 2005 gibt es den Festzuschuss für die "Regelversorgung". Regelversorgung heißt: "dies ist die Regel der Versorgung". Und die wird mit Sicherheit immer weiter heruntergeregelt.  Danke, Ulla Schmidt.

Hatte der Patient bisher eine Zahnlücke,die rechts oder links noch von natürlichen Zähnen begrenzt war,so beteiligte sich die Kasse an einer Brücke, einer so genannten " Frei-End-Brücke". Dies tut sie jetzt nur noch,wenn die Lücke " nach vorne " , also zu den Frontzähnen zeigt.

Zeigt die Lücke aber nach hinten, also dorthin wo früher einmal der Weisheitszahn war, darf der Patient die gesamte Brücke selbst zahlen.

Auch Wurzelbehandlungen am "großen Backenzahn" werden von der Kasse nicht mehr übernommen. Das legt den Griff zur Zange nahe.Möchte der Patient also die oben beschriebene Zahnlücke verhindern, so muss er die Wurzelbehandlung dafür selbst tragen. Auch an der Krone oder  Brücke, die dieser nun wurzelbehandelte Zahn  sodann aufnehmen kann, beteiligt sich die Kasse nicht mehr.

Können fehlende Zähne mittels " Brücke " nicht mehr ersetzt werden, wird durchweg eine herausnehmenbare Teil-Prothese angefertigt. Damit diese Prothese nicht aus dem Mund fällt, wird sie an den restlichen Zähnen befestigt. Dazu gibt es mindestens vier Möglichkeiten: zum Einen sichtbare Klammern und zum Anderen drei Methoden, die Prothese "unsichtbar" an den Restzähnen zu befestigen. Eine davon ist die "Teleskopkrone".

Seit 2004 kennt die die Kasse nur noch die "Klammerversion" und die"Prothese mit Teleskopkrone".

Die wesentlich eleganteren, technisch aufwendigeren aber auch teureren Varianten der "Geschiebeprothese" wurde aus dem Leistungskatalog gestrichen. Die darf der Patient jetzt selbst zahlen,wenn er so etwas möchte. Komplett ! Entweder er nimmt das,was die Kasse ihm bezuschusst, oder er bekommt gar nichts. Basta.Auch so werden Kassenausgaben gesenkt !

Wer nun noch behauptet , beim Zahnersatz ändere sich nichts, handelt grob irreführend.                                                                        Jeder Kaufmann würde deswegen mit Abmahnverfahren überschüttet.

 

Wie sich zwischenzeitlich zeigt, sind bei einigen Kassen die starren Regeln etwas aufgeweicht. Fragen Sie Ihre Kasse. Und fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis, ob die Kasse gerade Ihre Behandlung bezuschusst.    

Fragen Sie vorher !                zurück